Welche Fortbildung passt zu uns?
Wenn ihr mit KI gerade erst startet oder sie nur gelegentlich nutzt, beginnt ihr mit den Grundlagen. Wenn ChatGPT oder Claude schon regelmäßig im Einsatz sind und es um die Integration in Unterricht und Verwaltung geht, passt die Praxis-Fortbildung. Im Erstgespräch klären wir das gemeinsam.
Dürfen wir KI an unserer Einrichtung überhaupt einsetzen?
Das hängt von euren Trägervorgaben, Landesregeln und der Art der Daten ab. In der Fortbildung klären wir, welche Einsätze unproblematisch sind und wo Vorsicht oder Rücksprache nötig ist. Eine verbindliche Rechtsauskunft kann ich nicht geben – dafür sind euer Datenschutzbeauftragter oder die zuständige Aufsicht da.
Was ist mit Schüler- und Studierendendaten?
Datenschutz ist fester Bestandteil jeder Fortbildung: Welche Daten dürfen in welche Tools, wo sind Anonymisierungen nötig und wann sind europäische oder lokale Lösungen die bessere Wahl. In den Übungen arbeiten wir mit anonymisierten oder erfundenen Beispielen.
Was bedeutet KI-Kompetenz nach Artikel 4 der EU-KI-Verordnung?
Die EU-KI-Verordnung verlangt seit Februar 2025, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen für ausreichende KI-Kompetenz sorgen. Wer als Einrichtung KI-Tools einsetzt, gilt in der Regel als Betreiber. Meine Fortbildungen sind daran orientiert – sie sind keine Rechtsberatung. Für manche Werkzeuge braucht ihr ein eigenes Konto; welche, klären wir vorab.
Gibt es die Fortbildungen für einzelne Personen und für ganze Kollegien?
Ja. Einzelpersonen nehmen an offenen Terminen teil. Schulen, Hochschulen und Bildungsträger buchen Fortbildungen exklusiv für ihr Kollegium oder ihr Team, online oder vor Ort.
Online oder vor Ort – was ist möglich?
Beides ist möglich. Welche Form sinnvoll ist, hängt von Ziel, Gruppengröße und den technischen Möglichkeiten eurer Einrichtung ab.
Was kostet eine Fortbildung?
Das hängt von Format, Umfang und Gruppengröße ab. Nach dem Erstgespräch bekommt ihr ein klares, verbindliches Angebot.